AGB

§ 1 – Leistungsbeschreibung

1. Der Fotograf wird sich am vereinbarten Tage zur vereinbarten Uhrzeit am Ort des Shootings einfinden und dort Fotos erstellen. Der Fotograf ist stets bemüht, die Fotos bestmöglich nach den Vorgaben der Kundschaft zu erstellen.

2. Im Anschluss an das Shooting wird der Fotograf die digitalen Fotodateien sichten und eine Auswahl treffen. Die ausgewählten Fotos werden der Kundschaft in digitaler und ggf. nachbearbeiteter Form übermittelt werden.

3. Die Kundschaft kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Bilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

4. Wenn möglich wird der Fotograf die Fotodateien per E-Mail an die Kundschaft versenden. Bei größeren Dateienmengen wird der Fotograf alle ausgesuchten und bearbeiteten Originalfotos in hoher Auflösung als JPG-Datei auf einem USB-Stick versenden oder persönlich übergeben. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) erfolgt grundsätzlich nicht.

5. Soweit die Kundschaft dem Fotografen Weisungen über zu fotografierenden Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände erteilt, obliegt es der Kundschaft dafür Sorge zu tragen, dass die Abbildungen dieser Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände zulässig sind und keine Drittrechte verletzen. Die Kundschaft versichert dem Fotografen dies bereits im Vorfeld des Shootings die Zulässigkeit, sodass sich der Fotograf diesbezüglich keiner rechtlichen Gefahr aussetzt.

§ 2 – Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Urheber der bei einem Shooting entstandenen Fotos ist und bleibt der Fotograf. Die beim Shooting entstandenen Fotos dürfen von dem Kunden für private Zwecke (z.B. Fotoalben und Internet) in unveränderter Form genutzt werden. Insoweit überträgt der Fotograf der Kundschaft mit Übermittlung der Fotodateien dieses einfache Nutzungsrecht.

2. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Elektronische Verknüpfungen sind so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

3. Eine Nachbearbeitung der Fotodateien oder Fotos, dazu zählt auch die Umfärbung in Schwarz-weiß oder Sepia, sowie jegliche kommerzielle Nutzung setzt das schriftliche Einverständnis des Fotografen voraus.

4. Die Fotos dürfen, mit Erlaubnis der Kundschaft, zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. auf Internetseite des Fotografen oder bei Instagram, etc.) von dem Fotografen genutzt werden. Die Kundschaft erklärt sich freiwillig bereit, dass die Bilder unter der aktuellen DSGVO (Daten Schutz Gesetz Verordnung) öffentlich gezeigt werden.